(Meine Kommentare in "rot" und "kursiv")
ACHTUNG: die Öffnungsaktion für nicht privat krankenversicherte beihilfeberechtigte Beamte und Ruhestandsbeamte war bis 31.12.2000 befristet. Die folgenden Informationen gelten deshalb nur noch für Beamtenanfänger (ausgenommen Anwärter ???) während der ersten sechs Monate seit Begründung des Dienstverhältnisses.
Dauernde Öffnung der privaten Krankenversicherung für Beamtenanfänger und einmalig für alle Beamten
Laut Aussage des Verbandes der privaten Krankenversicherung (PKV) führen zahlreiche Mitgliedsunternehmen eine Öffnungsaktion für Beamtenanfänger und für nicht privat krankenversicherte Beamte - jeweils nebst deren Familienangehörigen - durch. Das Öffnungsangebot richtet sich an Beamtenanfänger (ausgenommen Anwärter) ohne beihilfekonforme private Krankheitskosten-Vollversicherung, jeweils während der ersten sechs Monate seit der "Begründung des Dienstverhältnisses". In der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2000 gilt die Öffnungsaktion zusätzlich für Personen, die bereits als Beamte oder Ruhestandsbeamte beihilfeberechtigt sind. Die Öffnung erstreckt sich auch auf Richter und Soldaten.
Für dieses Öffnungsangebot gelten folgende Bedingungen:
kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt,
Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen,
Zuschläge zum Ausgleich, erschwerter Risiken werden - wenn sie überhaupt erforderlich sind - auf maximal 30 % des tariflichen Beitrages begrenzt.
Über Einzelheiten dieser Öffnungsaktion informiert der Verband der privaten Krankenversicherung in der PKV-Info "Dauernde Öffnung der privaten Krankenversicherung für Beamtenanfänger und einmalig für alle. Beamten". Die Broschüre kann bei Bedarf kostenlos beim Verband unter folgender Anschrift angefordert werden:
Verband der privaten Krankenversicherung e. V.
Postfach 51 10 40
50946 Köln
Telefon: (02 21) 3 76 62 0
Telefax: (02 21) 3 76 62 - 10
Das Angebot - ich habe es nicht verifiziert - könnte insbesondere für derzeit in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Beamte durchaus interessant sein: insbesondere der Verzicht auf Leistungsausschlüsse sowie die Begrenzung von Risikozuschlägen sind Angebote, die in dieser Form bisher nicht bekannt waren. Da Beamte bei Versicherung in der gesetzlichen Kasse praktisch auf die Beihilfe - und auf einen Beitragszuschuss - verzichten, ist eine Prüfung nach meiner Meinung durchaus empfehlenswert. Offenkundig handelt es sich nicht um das Angebot einer Versicherung im "Beihilfekonformer Standardtarif der privaten Krankenversicherungen" - bei diesem Angebot sehe ich nämlich durchaus Probleme. Wie immer gilt natürlich: für einen evtl. Abschluss ist natürlich jeder selbst verantwortlich! Ich werde den Abschluss einer solchen Versicherung deshalb natürlich nicht ausdrücklich empfehlen!