Letzte Änderung: 23.02.2003

 

BMI-Rundschreiben D I 5 - 213 106 - 1/4a vom 12.12.2002

Betreff: Beihilfevorschriften des Bundes (BhV);
hier: Umsatzsteuerpflicht für Gutachten gemäß Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV
Bezug: BMI - D I 5 - 213 106 - 1/4a vom 9. Januar 2002



Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund wiederholter Anfragen aus dem Gutachterkreis habe ich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) um Auskunft gebeten, seit wann eine Umsatzsteuerpflicht für Gutachten bestehe. Das BMF teilte dazu Folgendes mit:

"Ärztliche Gutachten, bei denen nicht die medizinische Betreuung von Personen im Vordergrund steht - wie z.B. die von Ihnen angesprochenen Gutachten gem. Nummer 2.1 der Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 BhV -, sind grundsätzlich seit dem 9. März 2001 (Tag nach Veröffentlichung des BMF-Schreibens vom 13. Februar 2001 im Bundessteuerblatt) umsatzsteuerpflichtig."

Ich gebe Ihnen diese Auskunft zur Kenntnis.