Letzte Änderung: 08.09.2001

Bestätigung der "Verwandtenklausel"

Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. IV ZR 11/2000)


Der Bundesgerichtshof hat die in den Versicherungsbedingungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) enthaltene "Verwandtenklausel" für wirksam erklärt. Danach müssen private Krankenversicherungen für die persönlichen Leistungen von nahen Angehörige (Ehegatten, Eltern oder Kinder) keine Erstattung leisten. Es kommt lediglich die Anerkennung von Sachkosten in Frage. Interessant ist dieses Urteil, weil eine entsprechende Regelung auch in § 5 Abs. 4 Nr. 6 der Beihilfevorschriften besteht.